Leitfaden zur Vorbereitung auf Hearings an Musikschulen für angehende Instrumentalpädagog:innen

Geschrieben von Lukas Schönsgibl am 30.01.2023

Wenn Sie bestrebt sind nach Abschluss Ihres Studiums der Instrumentalpädagogik eine Anstellung in einer Musikschule in Österreich anzutreten, müssen Sie vorab ein Hearing absolvieren. Ziel eines solchen Hearings ist es, eine für eine offene Lehrstelle in einem bestimmten Hauptfach oder Ergänzungsfach geeignete Person zu finden.

Diese Person wird mit Hilfe einer Kommission ausgewählt, die aus speziell dafür ausgesuchten Expert:innen und einem/r Vorsitzenden besteht. Unbefangenheit und Objektivität sind von Seiten der jeweiligen Musikschule bei der Auswahl der Kommission zu gewährleisten. Die Musikschuldirektion gibt in der Regel den Ablauf, Fragestellung sowie Bewertungskriterien vor.

Die Kommission für ein Hearing für Instrumentalpädagog:innen setzt sich meistens wie folgt zusammen:

  • Direktor:in
  • Instrumentalpädagog:in des betreffenden Unterrichtsfaches aus dem jeweiligen Standort (bevorzugt gleiches Instrument)
  • Ein(e) weitere(r) Instrumentalpädagog:in, die eine Lehrperson aus einer anderen Musikschule sein sollte und das gleiche Instrument unterrichtet
  • Weitere Instrumentalpädagog:in einer beliebigen Fachrichtung aus der Musikschule, für die man sich bewirbt

Die Leitung der Musikschule behält sich vor noch andere Personen – zum Beispiel den / die Schulerhalter:in – ebenfalls in die Kommission zu berufen.

Um eine bestmögliche Entscheidung zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle an einer Musikschule zu treffen, muss sich die Kommission an einen strengen Rahmen halten. Vor allem dient der Rahmen dazu, die Leistungen der Bewerber:innen vergleichbar zu machen.

Die Überprüfung der pädagogisch-künstlerischen Eignung der zum Hearing eingeladenen Personen gliedert sich meistens in drei Aufgabenstellungen, die vor Ort zu demonstrieren sind:

I. (Künstlerische) Selbst-Präsentation

Als Bewerber:in müssen Sie sich immer bewusst sein, dass die Anforderungen die Balance zwischen künstlerischer und pädagogischer Leistung im Rahmen eines Hearings zu finden, gerade in der Instrumentalpädagogik höchst unterschiedlich sein können. Dennoch empfiehlt es sich für den / die Bewerber:in ein Vortragsstücke auszuwählen, bei dem man seine eigenen Stärken im künstlerischen Vortag bestmöglich präsentieren kann.

  1. Es sollte ein Programm vorbereitet werden, das meistens max. 15 Minuten dauert. Die Maximal-Angabe ist beim Vortrag aus Respekt der Kommission gegenüber IMMER einzuhalten
  2. Alle Vorgaben zum Ablauf des Hearings müssen von der Leitung der Musikschule vorab bei der Einladung zum Hearing kommuniziert werden (Bsp.: 1. Stück aus einer bestimmten Stilistik und 1 Stück freier Wahl)
  3.  Benötigte Korrepetition oder Technik muss vorab mit der betreffenden Musikschule geklärt werden. TIPP: Versuchen Sie etwaige offene Fragen unkompliziert und freundlich in möglichst einer Anfrage zu klären

II. Lehrprobe vor der Kommission

Dieser Teil sollte von den Bewerber:innen als das Herzstück des Instrumentalpädagog:innen-Hearings an Musikschulen verstanden werden. Es empfiehlt sich daher vorab „Mikrounterrichtseinheiten“ von max. 15 Minuten zu üben, um ein Gefühl für die äußerst kurze Zeitspanne zu bekommen, um die es sich hier handelt.

Damit ein möglichst realistisches Unterrichtsszenario zustande kommt, werden von der Musikschule Schüler:innen des betreffenden Fachs eingeladen zum Hearing, die dann mit dem / der Bewerber:in an einem Stück beispielhaft arbeiten. Schafft es der / die Bewerber:in innerhalb der kurzen Zeit einen Lernerfolg hörbar und sichtbar zu machen, ist das Hearing schon fast gewonnen.

Folgende Parameter werden dabei von der Kommission bewertet:

  •  Persönlicher Kontaktaufbau zu den Schüler:innen (Überprüft werden dabei: Empathie, soziale Kompetenz, Kommunikation)
  • Behandlung der jeweiligen Problemstellung (zur Überprüfung der didaktischen Fähigkeiten)
  • Gemeinsames Musizieren

TIPP: Seien Sie sich immer bewusst, dass die Kommission meist bis zu 10 Personen an einem Tag anhört. Auch, wenn Sie in der kurzen Zeit nur bedingt Ihre umfangreichen Kompetenzen unter Beweis stellen können, vermeiden Sie bitte abschließende Sätze wie: „Ich hätte gern noch mehr Zeit gehabt“. Die Rahmenbedingungen wurden vorab kommuniziert und Sie sind professionell genug, um in dieser Zeit ihr Bestmögliches zu geben.

III. Interview

Der dritte wichtige Bereich ist die Präsentation Ihrer Persönlichkeit. Jede Musikschule hat eine eigene Geschichte, Kultur und System. Somit ist es wichtig, dass die Kommission Sie als Menschen besser kennenlernt. Dabei kann es sein, dass jemand gesucht wird, der sich schnell in das Team einfügt oder sogar ganz andere Ideen für neuen Wind in der Musikschule einbringt.

TIPP: Authentizität ist Trumpf! – Spielen Sie keine Rolle, zeigen Sie gleich was die Direktorin/der Direktor in der Kommunikation mit Ihnen erwartet, wenn Sie für die Stelle ausgewählt werden.

Meist führt der / die Vorsitzende der Kommission das Interview. Folgende Parameter werden dabei evaluiert:

  1. Kennenlernen des /r Bewerber:in
  2. Potenzielles Einfügen in das bestehende Instrumentalpädagog:innen-Team – Wie passt die Person hinein?
  3. Rhetorische Fähigkeiten
  4. Verhalten in diversen Situationen des Berufsalltags der Instrumentalpädagog:innen an der jeweiligen Musikschule

Bsp.:

  • Wie reagieren Sie, wenn eine Schülerin 4-mal hintereinander unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt?
  • Welche Maßnahmen setzen Sie, wenn die Motivation zu Üben immer weniger wird?
  • Was sind Ihre künstlerischen Ambitionen?

 

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